MIETKAUTIONS-POLICE FAQ
Hier findest du alle häufigen Fragen zur Baloise Mietkaution, wie du die Mietkaution online abschließen kannst und alles Weitere.
allgemeines
Die Mietkaution von Baloise ist eine Kautionsbürgschaft für private Mietverhältnisse und bietet dir eine Alternative zu den üblichen Kautionsformen wie Barkaution, verpfändetes Sparbuch oder Bankbürgschaft, wobei sie den gleichen Schutz bietet.
Wir haften mit bis zu drei Nettokaltmieten gegenüber deinem Vermieter oder Verwalter. Du zahlst jährlich eine Prämie von 4,4 % der Kautionssumme an uns (Mindestprämie: 40 EUR).
Wenn du bei uns eine Kautionsbürgschaft beantragst, erhält dein Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Im Schadensfall zahlen wir nach Ablauf deiner 4-wöchigen Einspruchsfrist die Kautionssumme an den Vermieter („auf erstes Anfordern“) und holen den Betrag dann von dir zurück.
Die Mietkautions-Police leistet bei allen von der Vermieterin oder vom Vermieter geltend gemachten Ansprüchen, die grundsätzlich über die Mietkaution abgesichert sind, bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Dies sind beispielsweise Schäden am Wohnraum, ausstehende Nebenkosten, Mietrückstände etc. Die Mietkautions-Police sichert die vermietende Person somit gegen das Ausfallrisiko der Mieterin oder des Mieters ab.
Die Bürgschaftsurkunde garantiert der vermietenden Person, dass sie im Schadenfall von der Bürgschaftsgebenden Person die geforderte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ erhält, d. h. wir zahlen den geforderten Betrag nach einer Frist von vier Wochen aus, ohne den Anspruch geprüft zu haben.
Deine Vermieterin oder dein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautions-Police anzuerkennen. Daher hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach der Beantragung der Mietkautions-Police.
Bürgschaftsgläubigerin oder -gläubiger kann die vermietende und/oder die verwaltende Person sein. Bürgschaftsgläubigerinnen und -gläubiger sind berechtigt, die Kaution anzufordern bzw. uns aus der Bürgschaft zu befreien.
Nachdem du die Mietkautions-Police von Baloise online abgeschlossen hast, wird der Versicherungsschein sofort verschickt. Zusätzlich erhältst du unsere Zusage zur Übernahme der Mietkautionsbürgschaft. Diese kannst du deiner Vermieterin oder deinem Vermieter übergeben, da die eigentliche Bürgschaftsurkunde erst nach erfolgreicher Abbuchung der Versicherungsprämie zum Zeitpunkt des Bürgschaftsbeginns an deine Vermieterin oder deinen Vermieter versandt wird. Soll die Urkunde vorher bei der Vermieterin oder dem Vermieter sein, so bitten wir, den Bürgschaftsbeginn vorzudatieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen.
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100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
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Weniger Verwaltungsaufwand
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Kostenlose Bonitätsprüfung
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Keine Kautionszahlung
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In 5 Minuten zum Versicherungsschein
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Keine versteckten Kosten
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Günstiger als ein Raten- oder Dispokredit
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Jederzeit kündbar
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Vier Wochen Zeit für einen Einspruch, falls die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution anfordert
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Unabhängig von Banken
Baloise Service GmbH, Paffenfleck 15, 95448 Bayreuth
E-Mail: info@baloise-mietkaution.de
Kostenlose Hotline: Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr Tel.: 0800 40082001
Antrag / Vertrag
Voraussetzungen für den Erhalt einer Mietkautions-Police sind eine positive Bonitätsprüfung der Mieterin oder des Mieters, welche schnell und bequem online erfolgt, und das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters zu dieser Kautionsform. Interessentinnen und Interessenten mit negativer Bonitätsprüfung können die Mietkautions-Police nicht abschließen. Zudem muss es sich um ein Mietverhältnis für privat genutzten, ständig bewohnten Wohnraum in Deutschland handeln. Das Mindestalter für die Antragstellerin oder den Antragsteller beträgt 18 Jahre. Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss identisch mit der Mieterin bzw. dem Mieter (Versicherungsnehmer) sein.
Die Bonitätsprüfung ist im Antragsprozess integriert und ist eine Grundvoraussetzung, um unsere Bürgschaft zu erhalten. Nachdem du deine Daten im Antragsformular eingegeben hast, wird innerhalb weniger Sekunden angezeigt, ob wir dir die Mietkautions-Police anbieten können. Es erfolgt dann ein entsprechender Hinweis. Der maximale Schutz deiner Daten vor Missbrauch hat bei uns höchste Priorität, und die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden natürlich eingehalten.
Deine Daten werden über eine SSL-verschlüsselte Verbindung an uns übertragen und gemäß der Einwilligungserklärung zur Verwendung der allgemeinen personenbezogenen Daten verarbeitet.
Du als mietende Person bist immer die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer. Dies können bis zu zwei Personen sein, auf die die Mietkautions-Police ausgestellt wird. Beide werden namentlich im Versicherungsschein und auf der Bürgschaftsurkunde genannt.
Nein. Sind zwei Mieterinnen bzw. Mieter vorhanden, so muss die im Antrag erstgenannte Mietperson die Kontinhaberin oder der Kontoinhaber sein.
Zum Start der Bürgschaft tritt deine Mietkautions-Police in Kraft. Sie endet, wenn dein Mietvertrag gekündigt ist und die Vermieterin oder der Vermieter keine weiteren Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht. Die Vermieterin oder der Vermieter schickt uns dann die unterschriebene Bürgschaftsbefreiung zurück. Nachdem wir die Befreiungserklärung erhalten haben, rechnen wir taggenau ab und erstatten dir anteilig die Jahresprämie zurück.
Selbstverständlich. In diesem Fall solltest du sofort mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter die Möglichkeit eines späteren Austauschs im Mietvertrag vereinbaren.
Ja, du kannst ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Die Vermieterin oder der Vermieter muss nur zustimmen, und gegebenenfalls sollte der Austausch durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden.
Nein. Derzeit kann die Mietkautions-Police nur für private Mietverhältnisse eingesetzt werden.
Nein.
Möchtest du vom Vertrag zurücktreten, kannst du dies innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung tun. Die bereits gezahlte Prämie wird dann natürlich wieder zurückerstattet.
Bei einem Wechsel des Eigentümers oder Vermieters gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer oder Vermieter über. Du musst diese Veränderung bei uns melden, da es in diesem Fall einer Vertragskorrektur und einer Neuausstellung der Bürgschaftsurkunde bedarf. Das Formular für den Vermieterwechsel findest du im Bereich Downloads auf der Website von der Baloise.
Kosten
Es wird eine prozentuale Prämie in Höhe von 4,4 % der Kautionssumme, jährlich mindestens 40,00 EUR, erhoben. Dies entspricht einer monatlichen Prämie ab 3,33 EUR. Die Prämie wird jährlich entrichtet. Die Zahlung erfolgt immer per Lastschrifteinzug.
Die Prämie wird zum Bürgschaftsbeginn per Lastschrift abgebucht.
Nein, die jährliche Prämie wird für die Bereitstellung der Kautionsbürgschaft fällig. Die Mietkaution wird damit nicht abbezahlt. Sie zahlen eine Jahresprämie für die Bürgschaft, die bei Kündigung taggenau mit Ihnen abgerechnet wird.
Die Versicherungssteuer entfällt.
Nein, außer der jährlichen Prämie fallen keine weiteren Kosten wie z. B. Abschlusskosten, Urkundengebühr oder ähnliches an.
Nein. Die Vertragsmindestprämie beträgt jedoch jährlich 40,00 EUR.
Die maximale Kautionshöhe beträgt 10.000,00 EUR.
Schaden
Ein Schadenfall liegt vor, wenn die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger die Kaution anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie z. B.:
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Die Betriebskostenabrechnung wird nicht bezahlt.
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Es kommt zu Streitigkeiten bei Wohnungsauszug oder Schäden am Wohnraum.
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Die Miete wird nicht gezahlt.
Baloise ist nicht dazu verpflichtet, den Grund der Forderung zu überprüfen.
Sobald die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger die Kaution angefordert hat, informieren wir dich sofort über den Abruf. Du hast dann vier Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist zahlen wir die angeforderte Bürgschaftssumme an die vermietende oder verwaltende Person aus, sofern rechtlich nichts dagegen spricht. Eine gesonderte Zustimmung von dir ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
Eine Auszahlung kann nur dann verhindert werden, wenn du innerhalb der Vier-Wochen-Frist einen Gerichtsbeschluss vorlegst, der uns die Auszahlung untersagt. Alle anderen, sogenannten „materiellen“ Einwände (wie zum Beispiel eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung), können die Auszahlung nicht verhindern.
Die vereinbarte Kautionshöhe ist die Höchstgrenze. Hier sind gemäß BGB maximal drei Nettokaltmieten möglich.
Kündingung
Deine Vermieterin oder dein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Mietkautions-Police anzuerkennen. Daher hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Beantragung der Mietkautions-Police.
Möchtest du vom Vertrag zurücktreten, kannst du dies innerhalb von 14 Tagen nach der Antragstellung tun. Die bereits eingezogene Prämie wird dir dann natürlich wieder zurückerstattet.
Du kannst die Mietkautions-Police jederzeit kündigen. Außerdem muss die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger uns aus der Bürgschaftshaftung entlassen.
Nein. Die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger kann uns jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.